The right to e-read oder e-Medien in der Bibliothek - mein gutes Recht

Ihr Partner für die OnleiheSeit 1. Juli 2013 verleiht die Stadtbibliothek Rostock auch E-Medien über die Onleihe.
Viele Nutzer haben dieses Angebot schon ausprobiert und wir bemühen uns, unseren Bestand ständig zu erweitern und aktuelle Titel in den Bestand aufzunehmen.
Doch leider ist das nicht immer möglich.

Wussten Sie, dass die Verlage selbst entscheiden können, ob sie ein E-Book an Bibliotheken verkaufen?     Viele Verlage tun dies nicht, weil sie fürchten, der Verkauf an Endkunden könnte gefährdet sein.
Wussten Sie, dass Bibliotheken für E-Medien mehrfach bezahlen müssen, weil die Lizenzen nur für eine befristete Zeit verkauft werden?      Damit haben Verlage die Möglichkeit mit dem Segen des Gesetzgebers Lizenzbedingungen zu diktieren.
Wussten Sie, dass die Mehrwertsteuer für E-Books 19% beträgt und nicht 7% wie bei gedruckten Exemplaren?     Damit erhöhen sich die Kosten für den Einkauf für Bibliotheken erheblich.

Für Bibliotheken gilt seit 1965 folgendes Recht für gedruckte Bücher:
Bibliotheken dürfen jedes beliebige gedruckte Buch zum regulären Ladenpreis kaufen und an alle Bürgerinnen und Bürger ausleihen.

Deshalb fordern Bibliotheken, dass der Bundestag jetzt rasch über eine gesetzliche Regelung debattiert, die die Öffentlichen Bibliotheken in die Lage versetzt, jedes in Deutschland erschienene E-Book zu erwerben und zur Nutzung bereitzustellen.

 


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